Brutto Netto Rechner 2026 (Gehaltsrechner)
Berechnen Sie kostenlos und einfach Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt. Ermitteln Sie die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer sowie alle Sozialabgaben für das Jahr 2026.
* Durchschnittlicher Kassen-Zusatzbeitrag im Jahr 2026 beträgt 2,9%.
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Ausführlicher Ratgeber zum Brutto-Netto-Rechner in Deutschland
Wie funktioniert die Lohnsteuerberechnung in Deutschland?
In Deutschland wird das Einkommen mithilfe eines linear-progressiven Steuertarifs versteuert. Das bedeutet: Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz (von 14% Eingangssteuersatz bis zu 42% bzw. 45% Spitzensteuersatz). Ein bestimmter Betrag, der sogenannte Grundfreibetrag, bleibt steuerfrei. Für das Steuerjahr 2026 liegt dieser Grundfreibetrag bei 12.348 Euro.
Bevor die Einkommensteuer berechnet wird, zieht das Finanzamt bzw. Ihr Arbeitgeber verschiedene Abzüge von Ihrem Bruttolohn ab:
- Werbungskostenpauschale: Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr für berufsbedingte Ausgaben.
- Sonderausgabenpauschale: 36 € für Singles bzw. 72 € für Verheiratete.
- Vorsorgepauschale: Die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden steuerlich mindernd berücksichtigt.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
Ihre Steuerklasse entscheidet maßgeblich über die monatlich abgezogene Lohnsteuer:
| Steuerklasse | Für wen geeignet? | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Klasse I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | Standard-Grundfreibetrag (€12.348) |
| Klasse II | Alleinerziehende | Zusätzlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (€4.260) |
| Klasse III | Verheiratete / Lebenspartner (höheres Einkommen) | Doppelter Grundfreibetrag (€24.696), Partner muss in Klasse V |
| Klasse IV | Verheiratete (ähnliches Einkommen) | Standardklasse für Ehepartner, beide haben je einmal Grundfreibetrag |
| Klasse V | Verheiratete / Lebenspartner (geringeres Einkommen) | Kein eigener Grundfreibetrag (auf Partner in III übertragen) |
| Klasse VI | Zweit- und Nebenjobs | Kein Grundfreibetrag, sehr hoher Abzug ab dem ersten Euro |
Sozialabgaben in Deutschland 2026
Neben den Steuern werden direkt Beiträge zur sozialen Absicherung vom Bruttolohn abgezogen. Diese teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bis zu bestimmten Beitragsbemessungsgrenzen) in der Regel hälftig:
- Rentenversicherung (RV): 18,6% (Arbeitnehmeranteil 9,3%) – sichert die Altersrente ab.
- Arbeitslosenversicherung (AV): 2,6% (Arbeitnehmeranteil 1,3%) – finanzielle Hilfe bei Jobverlust.
- Krankenversicherung (KV): 14,6% allgemeiner Satz + Kassen-Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9% in 2026), aufgeteilt zu gleichen Teilen.
- Pflegeversicherung (PV): Standardmäßig 3,6% (in Sachsen: Arbeitnehmer 2,4% / Arbeitgeber 1,2%, sonst 1,8% / 1,8%). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von zusätzlich 0,6%. Für Familien mit mehreren Kindern sinkt der Beitrag ab dem 2. Kind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Brutto Netto Rechner & Gehalt
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Das Bruttogehalt ist das vertraglich vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen. Nach dem Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und den Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) bleibt das Nettogehalt übrig. Dies ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihr Bankkonto ausbezahlt wird.
Wer muss den Solidaritätszuschlag zahlen?
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in Deutschland nur noch von Steuerzahlern mit hohem Einkommen gezahlt. Es gilt eine Freigrenze auf die festgesetzte Lohnsteuer: Bis zu einer Lohnsteuer von 20.350 € (für Singles) bzw. 40.700 € (für Verheiratete in Klasse 3) fällt in 2026 kein Soli an.
Welche Auswirkung hat die Angabe von Kindern im Steuerrechner?
Kinderfreibeträge reduzieren direkt die Berechnungsgrundlage für die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Zudem entfällt ab dem ersten Kind der Kinderlosenzuschlag der Pflegeversicherung (0,6%) und ab dem zweiten Kind erhalten Eltern zusätzliche Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung.
Was ändert sich bei der Vorsorgepauschale im Jahr 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 entfällt die alte Mindestvorsorgepauschale. Für den Lohnsteuerabzug werden nun die tatsächlich gezahlten Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung direkt über die ELStAM-Daten des Finanzamts herangezogen. Dies sorgt für eine wesentlich präzisere Gehaltsberechnung.