Einkommensteuer-Rechner 2026 (Steuerrechner)
Berechnen Sie schnell Ihr zu versteuerndes Einkommen, die jährliche Einkommensteuer (Lohnsteuer), den Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer für Deutschland.
* Das zvE entspricht Ihrem Jahres-Bruttoeinkommen minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen.
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Ausführlicher Ratgeber zur Einkommensteuer in Deutschland
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Im Wesentlichen handelt es sich bei der Lohnsteuer und der Einkommensteuer um dieselbe Steuerart. Die Unterscheidung liegt in der Erhebungsform:
- Lohnsteuer: Sie wird monatlich direkt von Ihrem Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie stellt somit eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer dar.
- Einkommensteuer: Dies ist die endgültige Jahressteuer auf sämtliche Einkunftsarten (z. B. Angestelltengehalt, selbstständige Arbeit, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge). Sie wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung final berechnet.
Der progressive Steuertarif in Deutschland (Stand 2026)
Das deutsche Einkommensteuerrecht basiert auf einem progressiven Steuersatz. Das bedeutet: Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz für den jeweils nächsten Euro (Grenzsteuersatz).
- Grundfreibetrag (12.348 €): Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
- Eingangssteuersatz (14%): Ab dem 12.349. Euro beginnt die Versteuerung mit 14% und steigt linear-progressiv an.
- Spitzensteuersatz (42%): Greift im Jahr 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €.
- Reichensteuer (45%): Gilt ab einem Einkommen von 277.826 € pro Jahr.
Durchschnittssteuersatz vs. Grenzsteuersatz
Beim Thema Steuersatz wird häufig zwischen zwei Begriffen unterschieden:
- Grenzsteuersatz: Dieser Satz gibt an, mit wie viel Prozent der nächste zusätzliche Euro versteuert wird. Er ist wichtig für Gehaltserhöhungen oder zusätzliche Einkünfte.
- Durchschnittssteuersatz: Dies ist der effektive Steuersatz, den Sie auf Ihr Gesamteinkommen zahlen. Er errechnet sich aus der Formel:
(Gesamte Steuerlast / zvE) * 100. Dieser Wert ist stets niedriger als der Grenzsteuersatz, da der Grundfreibetrag und die niedrigeren Steuerstufen einfließen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Einkommensteuer
Was ist das zu versteuernde Einkommen (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet die Grundlage für die Einkommensteuerberechnung. Es ist nicht identisch mit dem Bruttogehalt, sondern berechnet sich nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Versicherungen, Spenden) und außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte.
Wie funktioniert das Ehegatten-Splitting?
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen beider Ehepartner addiert und anschließend halbiert. Für diese Hälfte wird die Einkommensteuer nach dem Grundtarif berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Dies führt vor allem dann zu Steuereinsparungen, wenn sich die Einkommen der Partner stark unterscheiden.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag im Jahr 2026 liegt bei 12.348 Euro für Einzelpersonen. Für verheiratete Paare bzw. Lebenspartner bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich dieser Betrag auf 24.696 Euro. Einkommen unterhalb dieses Betrags ist grundsätzlich steuerfrei.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?
Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5% der Einkommensteuer. Allerdings gilt eine Freigrenze: Liegt die festgesetzte jährliche Einkommensteuer unter 20.350 € (Single) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung), fällt kein Soli an.